Hilfeplanverfahren

Um einen positiven Entwicklungsverlauf gewährleisten zu können, finden halbjährlich, nach Bedarf auch öfter, für jedes Kind nach §35a SGB VIII und §32 SGB VIII Hilfeplangespräche statt. Die Einrichtung erstellt dazu die entsprechenden Entwicklungsberichte. Es nehmen Vertreter des Jugendamtes, die Erziehungsberechtigten, Bezugspädagog*innen und der Fachdienst teil. Bei Bedarf werden die Kinder oder externe beteiligte Fachstellen mit einbezogen.