Aufnahmeverfahren

 

Wie erfolgt eine Anmeldung bei uns?

 

1. Die Eltern müssen sich an das Jugendamt wenden und einen Antrag auf Hilfe stellen.

 

2. Dann erfolgt seitens des zuständigen Jugendamts eine psychosoziale/ sozialpädagogische Diagnose und es erfolgt meist ein kinderpsychiatrisches Gutachten. Wenn hier ein Hilfebedarf für eine teilstationäre Maßnahme festgestellt wird, ist eine Aufnahme in die HpT auf Grundlage der Hilfen zur Erziehung nach §27 SGB VIII i.V.m., §32 SGB VIII oder §35a SGB VIII möglich. Kommt es seitens des Jugendamts zur Empfehlung das Kind in einer HpT unterzubringen, dann besteht die Möglichkeit einen Platz zu erhalten.

 

3. In diesem Fall tätigt das Jugendamt eine Anfrage und die Kinder werden auf eine Warteliste gesetzt.

 

4. Dann findet ein Kennenlerngespräch mit den Eltern in der Einrichtung statt. Die Kinder haben im Rahmen eines Schnuppertags die Möglichkeit den Tagesablauf in der HpT kennen zu lernen. Die Zustimmung der Eltern wird als erster erfolgreicher Schritt für eine gewinnbringende Maßnahme gesehen.

 

5. Erst wenn diese erfolgt ist, wird seitens des Jugendamts mittels einer Entscheidungskonferenz geklärt, ob die Maßnahme tatsächlich bewilligt wird.

 

6. Wenn die Entscheidungskonferenz positiv ausfällt, erwarten wir möglichst umfassende Informationen, wie Berichte von Fachstellen, Diagnoseberichte von Fachärzt*innen und ein Hilfeplanprotokoll und die Maßnahme kann beginnen.

 

Sie als Eltern haben letztlich die Entscheidung zu treffen, ob Sie diese Hilfe wollen und erst dann wird die Maßnahme genehmigt.