,Um einen positiven Entwicklungsverlauf gewährleisten zu können, finden halbjährlich nach Bedarf
auch öfter, für jedes Kind nach §35a SGB VIII und §32 SGB VIII Hilfeplangespräche statt. Die Einrichtung erstellt dazu die entsprechenden Entwicklungsberichte. Es nehmen Vertreter des
Jugendamtes, die Erziehungsberechtigten, Bezugspädagoge und der Fachdienst teil. Bei Bedarf werden die Kinder oder externe beteiligte Fachstellen mit einbezogen.