Halbjährlich, nach Bedarf auch öfter, finden für jedes Kind nach §35a SGB VIII und §32 SGB VIII Hilfeplangespräche statt. Die Einrichtung erstellt dazu die entsprechenden Entwicklungsberichte. Es nehmen Vertreter des Jugendamtes, die Eltern/Vormund, Bezugserzieher und der Fachdienst, wenn es sinnvoll erscheint nehmen noch andere Personen (Facharzt, Lehrer, Familienhilfe), teil. Die Kinder werden bei Bedarf, altersgemäß angemessen, mit einbezogen.
PRAKTIKUMS-/AUSBILDUNGSPLÄTZE
(siehe Stellenangebote/Praktika)