Aufnahmeverfahren

 

Wie erfolgt eine Anmeldung bei uns?

  1. 1. Die Eltern müssen sich an das Jugendamt wenden und einen Antrag auf Hilfe stellen.
  2. 2. Dann erfolgt seitens des zuständigen Jugendamts eine psychosoziale/ sozialpädagogische Diagnose und es erfolgt meist ein kinderpsychiatrisches Gutachten. Wenn hier ein Hilfebedarf für eine teilstationäre Maßnahme festgestellt wird, ist eine Aufnahme in die HpT auf Grundlage der Hilfen zur Erziehung nach §27 SGB VIII i.V.m., §32 SGB VIII oder §35a SGB VIII möglich. Kommt es seitens des Jugendamts zur Empfehlung das Kind in einer HpT unterzubringen, dann besteht die Möglichkeit einen Platz zu erhalten.
  3. 3. In diesem Fall tätigt das Jugendamt eine Anfrage und die Kinder werden auf eine Warteliste gesetzt.
  4. 4. Dann findet ein Kennenlerngespräch mit den Eltern und dem Kind in der Einrichtung statt. Die Zustimmung der Eltern und des Kindes („ja, da kann ich mir vorstellen, dass ich mit mache“) wird als erster erfolgreicher Schritt für eine insgesamt erfolgreiche Maßnahme gesehen.
  5. 5. Erst wenn diese erfolgt ist, wird seitens des Jugendamts mittels einer Entscheidungskonferenz geklärt, ob die Maßnahme tatsächlich bewilligt wird.
  6. Sie als Eltern haben letztlich die Entscheidung zu treffen, ob Sie diese Hilfe wollen und erst dann wird die Maßnahme genehmigt.
  7. 6. Wenn die Entscheidungskonferenz positiv ausfällt, erwarten wir möglichst umfassende Informationen, wie Berichte von Fachstellen, Diagnoseberichte von Fachärzten und ein Hilfeplanprotokoll und die Maßnahme kann beginnen. Aufnahmen sind meist zum Ende der Sommerferien hin möglich.

 

 

Zum Anamneseverfahren:

 

Das Anamneseverfahren ist normalerweise Aufgabe des Jugendamtes. Es soll schon ein erster Hilfeplan vorhanden sein. Die uns vorliegenden Informationen werden gleich am Anfang des Aufenthaltes mit dem Team besprochen. Sie dienen uns zum besseren Verständnis des Klienten und seiner Situation.

 

In der Einrichtung findet dann ein Erstgespräch zur Vertragsunterzeichnung zwischen den Eltern und uns statt und wichtige Formalien werden geklärt.

 

Das erste Elterngespräch dient dem Kennenlernen und der Auftragsklärung. Das zweite Elterngespräch findet dann in Form eines Hausbesuchs statt und dient dazu sich ein umfassendes Bild der Wohnsituation des Kindes zu machen, aber auch der Stärkung der Beziehung zwischen Elternhaus und Einrichtung.

 

Vor Aufnahme der hausinternen Therapie für die Kinder findet ein extra Anamnesegespräch mit der Psychologin statt.