Wie erfolgt eine Anmeldung bei uns?
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1. Die Eltern müssen sich an das Jugendamt wenden und einen Antrag
auf Hilfe stellen.
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2. Dann erfolgt seitens des zuständigen Jugendamts eine psychosoziale/
sozialpädagogische Diagnose und es erfolgt meist ein kinderpsychiatrisches Gutachten. Wenn hier ein Hilfebedarf für eine teilstationäre Maßnahme festgestellt wird, ist eine
Aufnahme in die HpT auf Grundlage der Hilfen zur Erziehung nach §27 SGB VIII i.V.m., §32 SGB VIII oder §35a SGB VIII möglich. Kommt es seitens des Jugendamts zur Empfehlung
das Kind in einer HpT unterzubringen, dann besteht die Möglichkeit einen Platz zu erhalten.
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3. In diesem Fall tätigt das Jugendamt eine Anfrage und die Kinder werden auf eine
Warteliste gesetzt.
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4. Dann findet ein Kennenlerngespräch mit den Eltern und dem Kind in der Einrichtung statt.
Die Zustimmung der Eltern und des Kindes („ja, da kann ich mir vorstellen, dass ich mit mache“) wird als erster erfolgreicher Schritt für eine insgesamt erfolgreiche Maßnahme
gesehen.
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5. Erst wenn diese erfolgt ist, wird seitens des Jugendamts mittels einer
Entscheidungskonferenz geklärt, ob die Maßnahme tatsächlich bewilligt wird.
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Sie als Eltern haben letztlich die Entscheidung zu treffen, ob Sie diese Hilfe wollen und erst dann
wird die Maßnahme genehmigt.
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6. Wenn die Entscheidungskonferenz positiv ausfällt, erwarten wir möglichst umfassende Informationen, wie
Berichte von Fachstellen, Diagnoseberichte von Fachärzten und ein Hilfeplanprotokoll und die Maßnahme kann beginnen. Aufnahmen sind meist zum Ende der Sommerferien hin
möglich.
Zum Anamneseverfahren:
Das Anamneseverfahren ist normalerweise Aufgabe des Jugendamtes. Es soll schon ein erster
Hilfeplan vorhanden sein. Die uns vorliegenden Informationen werden gleich am Anfang des Aufenthaltes mit dem Team besprochen. Sie dienen uns zum besseren Verständnis des
Klienten und seiner Situation.
In der Einrichtung findet dann ein Erstgespräch zur Vertragsunterzeichnung zwischen den
Eltern und uns statt und wichtige Formalien werden geklärt.
Das erste Elterngespräch dient dem Kennenlernen und der Auftragsklärung. Das zweite
Elterngespräch findet dann in Form eines Hausbesuchs statt und dient dazu sich ein umfassendes Bild der Wohnsituation des Kindes zu machen, aber auch der Stärkung der Beziehung
zwischen Elternhaus und Einrichtung.
Vor Aufnahme der hausinternen Therapie für die Kinder findet ein extra Anamnesegespräch mit
der Psychologin statt.