Wie erfolgt eine Anmeldung bei uns?
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1. Die Eltern müssen sich an das Jugendamt wenden und einen Antrag
auf Hilfe stellen.
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2. Dann erfolgt seitens des zuständigen Jugendamts eine psychosoziale/
sozialpädagogische Diagnose und es erfolgt meist ein kinderpsychiatrisches Gutachten. Wenn hier ein Hilfebedarf für eine teilstationäre Maßnahme festgestellt wird, ist eine
Aufnahme in die HpT auf Grundlage der Hilfen zur Erziehung nach §27 SGB VIII i.V.m., §32 SGB VIII oder §35a SGB VIII möglich. Kommt es seitens des Jugendamts zur Empfehlung
das Kind in einer HpT unterzubringen, dann besteht die Möglichkeit einen Platz zu erhalten.
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3. In diesem Fall tätigt das Jugendamt eine Anfrage und die Kinder werden auf eine
Warteliste gesetzt.
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4. Dann findet ein Kennenlerngespräch mit den Eltern in der Einrichtung statt. Die Kinder
haben im Rahmen eines Schnuppertags die Möglichkeit den Tagesablauf in der HpT kennen zu lernen. Die Zustimmung der Eltern wird als erster erfolgreicher Schritt für eine
gewinnbringende Maßnahme gesehen.
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5. Erst wenn diese erfolgt ist, wird seitens des Jugendamts mittels einer
Entscheidungskonferenz geklärt, ob die Maßnahme tatsächlich bewilligt wird.
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Sie als Eltern haben letztlich die Entscheidung zu treffen, ob Sie diese Hilfe wollen und erst dann
wird die Maßnahme genehmigt.
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6. Wenn die Entscheidungskonferenz positiv ausfällt, erwarten wir möglichst umfassende Informationen, wie
Berichte von Fachstellen, Diagnoseberichte von Fachärzten und ein Hilfeplanprotokoll und die Maßnahme kann beginnen.